Mit Erfassung und Benachrichtigung gesetzlich geschützter Biotope werden Vereinbarungen des Niedersächsischen Weg umgesetzt.
In diesen Tagen erhalten Eigentümer und Nutzer von landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen im Landkreis Holzminden ein Informationsschreiben von der Unteren Naturschutzbehörde, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass bestimmte Flächen kraft Gesetzes zu den sogenannten gesetzlich geschützten Biotopen gehören. Der Landkreis Holzminden setzt mit der Erfassung und Benachrichtigung der Flächen eine entsprechende Vereinbarung des „Niedersächsischen Weges“ um.
Mit der Unterzeichnung des „Niedersächsischen Weges“ im Jahr 2020 haben sich Landwirtschaft, Naturschutz und Politik gemeinsam verpflichtet, konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen. Ziel der Allianz ist es, einen Beitrag zum Erhalt einer vielfältigen Natur in Deutschland zu leisten und dabei einen Interessensausgleich zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu gewährleisten. Teil der vereinbarten Maßnahmen ist es, arten- und strukturreiches Dauergrünland und Obstbaumwiesen und -weiden als weitere gesetzlich geschützte Biotope in das Niedersächsische Naturschutzgesetz aufzunehmen. Mit der Novellierung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes im November 2020 wurde dem Rechnung getragen.
In der Folge hat der Landkreis Holzminden in den Jahren 2021 und 2022 mit der Erfassung der neu in den gesetzlichen Biotopschutz aufgenommenen Biotoptypen begonnen. Insgesamt wurden ca. 500 Hektar gesetzlich geschützte Fläche erfasst. Dabei wurde das Vorgehen des Landkreises im Vorfeld der jetzt verschickten Informationsschreiben zwischen dem Kreislandwirt, seinem Vertreter und der Unteren Naturschutzbehörde einvernehmlich abgestimmt.
„Ein generelles Nutzungsverbot ist mit den gesetzlichen Neuregelungen nicht verbunden“, beschreibt Marlies Zuidema von der Unteren Naturschutzbehörde den künftigen Umgang mit solchen Flächen. „Vielmehr sind in der Vergangenheit praktizierte Nutzungen, durch die sich diese Flächen entwickelt haben, weiter zulässig bzw. sogar erwünscht.“ Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind jedoch alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung des Biotops führen können, verboten. Dazu gehören auch solche, die von außen in das geschützte Biotop hineinwirken.
Um den Erhalt des arten- und strukturreichen Grünlands im Rahmen der jeweiligen betrieblichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, bewirbt das Informationsschreiben an die solche Biotope landwirtschaftlich Nutzenden auch ein Beratungsangebot. Auskünfte hierzu erteilen Erika Voß unter Tel. 05531/94 87 542 und Heike Jandt unter Tel. 05531/707 189.